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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Raumvermietung

des Mieters an einen Untermieter

 

  1. Vertrag

     

Der Veranstaltungsvertrag kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande. Er gilt

auch als abgeschlossen, sobald die bestellten Leistungen zugesagt oder, falls eine

schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden

sind.

 

  1. Geltungsbereich

     

Die allgemeinen Geschäftbedingungen beruhen auf dem BGB beginnend mit § 578, sofern die Vertragsparteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt haben.

Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden

Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.

 

  1. Annullation

     

Annullierungen sind schriftlich mitzuteilen. Es werden folgende Annullierungskosten

in Rechnung gestellt:

Bei Annullierungen

bis 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung: kostenlos

ab 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung: 70% des Raumpreises

1 Tag vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Leistung

 

  1. Hausordnung

     

Der Mieter ist verantwortlich, dass die Räume und Anlagen mit der gebotenen

Sorgfalt benutzt werden. Insbesondere sind Sie verpflichtet, für die Einhaltung der

nachfolgenden Benutzungsvorschriften zu sorgen und die weiteren Beteiligten in geeigneter Form hinzuweisen.

 

  • In allen Räumen ist das Rauchen zu unterlassen

  • Bitte verlassen Sie unsere Räume in tadellosem Zustand

  • Die Schlüssel müssen, wenn nicht anders vereinbart, spätestens am folgenden T bis 7:00 Uhr in den Briefkasten von Insa Mönig, Theodor-Heuss-Str. 44, 71735 Eberdingen- Hochdorf, zurückgegeben werden

  • Im Interesse aller Nachbarn bitten wir um Zimmerlautstärke ab 22:00 Uhr.

     

  1. Haftung

     

    1. Haftung des Untermieters

       

Der Untermieter verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Geräte, Maschinen und anderes Inventar, die durch den Mieter bereitgestellt werden, sorgfältig zu behandeln und im Ursprungszustand an den Mieter zurück zu geben. Selbiges gilt für den Außenbereich und den Parkplatz. Der Untermieter hat den Sachschaden am Eigentum des Mieters, den er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und den Personenschaden voll umfänglich zu ersetzen.

Alle bestehenden Mängel sind dem Mieter umgehend zu melden. Dasselbe gilt für

Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden. Der Untermieter verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

 

    1. Haftung Mieter

       

Der Mieter lehnt jede Haftung ab. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene

Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Mieter nicht

haftbar gemacht werden.

 

  1. Entsorgung von Müll

     

Die Entsorgung von Kartonagen und anderen Materialien obliegt dem Untermieter. Sollte der Mieter eine Müllentsorgung vornehmen, wird eine Pauschale ( EUR 30,–)

berechnet.